Europa verteidigen und weiterentwickeln
Demokratie, Menschenrechte und Verantwortung in unsicheren Zeiten
Europa steht an einem historischen Wendepunkt. Weltweit geraten demokratische Grundprinzipien unter Druck – Werte, die lange als selbstverständlich galten, werden offen attackiert, relativiert oder schleichend ausgehöhlt. Gerade in dieser Situation kommt einer Institution besondere Bedeutung zu: der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit Sitz in Straßburg.
Im Unterschied zur Europäischen Union vereint der Europarat 46 Mitgliedstaaten – darunter auch Länder wie Norwegen, die Ukraine oder Aserbaidschan. Ihre nationalen Parlamente entsenden Delegationen zu den vier jährlichen Plenarsitzungen der Parlamentarischen Versammlung nach Straßburg. Diese Vielfalt ist Stärke und Verpflichtung zugleich und die Abgeordneten in Straßburg sind wichtige Transmissionsriemen zwischen den Politiken auf europäischer und nationaler Ebene.
Im Jänner diesen Jahres wurde ich zur 36. Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt. Ich bin die fünfte Frau in dieser Funktion und die dritte Österreicherin nach Karl Czernetz und Peter Schieder.
Mein politisches Engagement begann bereits lange vor meiner Wahl in dieses Amt. Schon als Neunjährige organisierte ich meinen ersten – erfolgreichen – Streik in der Volksschule, um eine aus meiner Sicht ungerechte Entscheidung einer Lehrerin zu verhindern. Als Jugendliche engagierte ich mich gegen Zensur in Schülerzeitungen und trat der Journalist*innengewerkschaft bei. Später arbeitete ich in zahlreichen Studierenden-, Jugend- und Frauenorganisationen mit und organisierte große Demonstrationen. Diese Erfahrungen haben meine Haltung bis heute geprägt: das Eintreten für soziale Gleichheit, Meinungsfreiheit und den Widerstand gegen Ungerechtigkeit.
Sie zeigen auch eines sehr klar: Politik ist kein abstraktes Konstrukt. Sie bestimmt unseren Alltag und den realen Umfang unser aller Rechte. Diese Rechte sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert – dem Fundament des Europarats. Die Konvention ist kein statisches Dokument. Sie wird durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte laufend ausgelegt und durch Zusatzprotokolle und Konventionen weiterentwickelt, um neuen Herausforderungen gerecht zu werden, etwa im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz oder digitalen Überwachungstechnologien.
Ein zentraler Schwerpunkt meiner Präsidentschaft ist die entschlossene Verteidigung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie steht zunehmend unter Beschuss – meist aus populistischen Motiven, häufig im Zusammenhang mit nationalen Versäumnissen in der Migrationspolitik. Forderungen nach einer „Neufassung“ der Konvention oder Versuche, politischen Einfluss auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu nehmen, sind inakzeptabel. Besonders perfide ist dabei, dass in nur 0,07 % aller Verfahren mit Migrationsbezug überhaupt eine Verurteilung von Mitgliedstaaten erfolgt ist – und dennoch grundlegende Rechte wie das Folterverbot oder das Recht auf Achtung von Privat- und Familienleben infrage gestellt werden. Das dürfen wir nicht zulassen.
Darüber hinaus werde ich mich in den zwei Jahren meiner Präsidentschaft zentralen Zukunftsfragen widmen: der Weiterentwicklung des Rechts auf ein Leben in einer gesunden, sauberen und nachhaltigen Umwelt; dem Umgang mit hybriden Kriegsformen, die unsere Demokratien auch jenseits klassischer Konflikte bedrohen; dem rechtlichen Rahmen für künstliche Intelligenz, der dem Menschen dient und nicht umgekehrt; sowie der Stärkung von Frauenrechten, Bildungsgerechtigkeit und einer inklusiven Demokratie.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt einen eklatanten Bruch der von Russland selbst unterzeichneten Konventionen dar. Die in Butscha, Mariupol und der Region Charkiw begangenen Gräueltaten an der Zivilbevölkerung sowie die nahezu täglichen Angriffe auf zivile Infrastruktur sind aufs Schärfste zu verurteilen. Der Europarat hat darauf mit konkreten Instrumenten reagiert: dem Schadensregister, einer internationalen Entschädigungskommission und dem geplanten Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression. Ziel ist es, Straffreiheit zu verhindern und Täter zur Rechenschaft zu ziehen – und zugleich Opfern Anerkennung und, wo möglich, Entschädigung zukommen zu lassen.
Gleichzeitig wollen wir den Blick auf die Zukunft Russlands nicht aus den Augen verlieren. Als Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung leite ich das Netzwerk der russischen demokratischen Kräfte. In Russland selbst wie auch im Exil kämpfen mutige Menschen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegen das autoritäre Regime. Wir bringen sie zusammen, um über ein demokratisches, rechtsstaatliches und menschenrechtsbasiertes Russland nach der Ära Putin zu diskutieren – ein Russland, das in Frieden mit seinen Nachbarn lebt und deren Souveränität respektiert. Ende Jänner 2026 durfte ich das erste Treffen dieses Netzwerks leiten, bei dem wir gemeinsame Ziele definiert und die Grundlagen der weiteren Zusammenarbeit gelegt haben.
Angesichts der weltweiten geopolitischen Volatilität ist es entscheidend, neue Kriege zu verhindern. Großmachtpolitik – egal ob durch Russland, die USA oder China – die mit Annexionen oder deren Androhung arbeitet, sei es in der Ukraine, in Grönland oder in Taiwan, muss unmissverständlich zurückgewiesen werden. Jede Verletzung des Völkerrechts verlangt eine klare Antwort.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats wird sich auch weiterhin entschieden für die Menschenrechtskonvention, die unantastbare territoriale Integrität von Staaten und die friedliche Beilegung von Konflikten einsetzen.
Wir erleben weltweit, wie schnell sicher geglaubte Rechte verschwinden können. Umso wichtiger ist es, Demokratie nicht als Selbstverständlichkeit zu behandeln, sondern als lebendiges System, das von Beteiligung und Verantwortung lebt. Deshalb wird eines meiner Projekte die Initiative „Eine Stunde für den Europarat“ sein: In schulischen und außerschulischen Kontexten sollen junge Menschen den Geist und die Werte des Europarats kennenlernen – nicht als abstraktes juristisches Konstrukt, sondern als menschenrechtsbasierte Idee und als umfassenden Schutzschirm, von dem alle rund 700 Millionen Europäerinnen und Europäer profitieren.