Elemente einer progressiven Außenpolitik

Die Initative Demokratische Außenpolitik (IDA) hat - unter Einbindung zahlreicher der Sozialdemokratie nahestehenden ExpertInnen u.a. aus dem Außen- und Verteidigungsministerium - für den von Andreas Babler einberufenen ExpertInnenrat ein 17-seitiges Papier zur Außen-, Europa-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (NB: nicht EZA) verfasst.

Da die Positionen der IDA - teilweise verzerrt dargestellt - Gegenstand der Kritik in der Zeitschrift International waren (mittlerweile ist das Medium eingestellt), scheint es sinnvoll, die grundlegenden Überlegungen hier noch einmal in stark gekürzter Form darzulegen, die Langfassung kann hier abgerufen werden. 

Vorbemerkung: Das unbestreitbare Faktum, dass die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP und GSVP) der EU für Österreich im Einklang mit unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen wie der Neutralität der zentrale rechtliche und inhaltliche Referenzrahmen unserer Außenpolitik ist, stellen wir in den Mittelpunkt unserer Überlegungen. Daraus resultieren die Chancen und Handlungsoptionen für sozialdemokratische Politik auch im Bereich der Neutralitätspolitik – wer etwas anderes will oder fordert (wie zB die FPÖ), stellt wissentlich oder unwissentlich unsere EU-Mitgliedschaft in Frage und sollte damit auch konfrontiert werden.

Seit unserem Beitritt wurden die wesentlichen Integrationsschritte der EU unter SPÖ Bundeskanzlern ratifiziert. Wir müssen jedoch feststellen, dass es in den letzten Jahren eine zunehmend offenkundige Diskrepanz gibt zwischen dem innerparteilichen Diskurs über Praxis und Weitentwicklung der österreichischen und europäischen Außenpolitik und den inhaltlichen Positionen jener SozialdemokratInnen, die tagtäglich die Politiken der EU mitgestalten, sei es als DiplomatInnen im Rahmen der GASP-Diskussionen, sei es als EU-Beamte, oder als Mitglieder des Europäischen Parlaments. Einen Höhepunkt dieser unerfreulichen Entwicklung stellte die Kritik an der einhelligen Zustimmung unserer MEPs zu wichtigen Reformvorschlägen des Europaparlaments zur Reform und Stärkung der EU-Institutionen dar.

Eine zentrale These des IDA-Papiers sei daher hier vollständig zitiert: “Staatliche Souveränität bedeutet vor allem politische und wirtschaftliche Gestaltungsmacht. Diese Gestaltungsmacht ist unter den Bedingungen der Globalisierung von regulatorischer Erosion bedroht, die Vorstellung rein nationalstaatlicher Souveränität ist im 21. Jahrhundert realitätsfern. Die europäische Integration ist die richtige Antwort darauf. Gleichzeitig hat sich die souveräne Eigenstaatlichkeit ihrer Mitgliedstaaten durch sie in eine mit der EU geteilte Souveränität verwandelt: Der materielle Gehalt der Souveränität wird dadurch gestärkt. Eine erhöhte außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU bedeutet - trotz ihres im Vergleich mit dem Rest der Welt abnehmenden demographischen und wirtschaftlichen Gewichts - gleichzeitig auch eine Erhöhung der Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Mitglieder. Auch deshalb ist die demokratische Frage - denn der Souverän muss immer das Volk sein - in der Debatte um eine Vertiefung der EU-Integration virulent und muss (…) stets offensiv gestellt werden. Österreich sollte daher als Mitglied die Rolle der EU als globale Akteurin stärken und dadurch zu besseren Möglichkeiten beitragen, ihren außen- und sicherheitspolitischen Interessen Gewicht zu verleihen. In einem auf absehbare Zeit ungeordneten internationalen Umfeld sind die regelbasierten Prozesse, Institutionen, und Finanzierungsinstrumente, die zur Wahrung der europäischen Werte geschaffen wurden (die EK - als Organ der Vergemeinschaftung, Gerichtshöfe, ....) von besonderer Bedeutung für die Mitgliedstaaten, aber auch die Partner der EU und sollten gestärkt werden.”

Die Zukunft wird zudem mehr und mehr durch eine geopolitische Realität geprägt sein, wie sie sich viele Kritiker der (durchaus nicht immer friedlichen) Pax Amerikana nach 1989 gewünscht haben, nämlich Multipolarität und eine Abwendung der USA von Europa. Dass diese Entwicklung einhergeht mit einem beispiellosen russischen Angriffskrieg in Europa, einer massiven Schwächung des Multilateralisms (mit seiner Betonung der Unverletzbarkeit der Grenzen, des Völkerrechts allgemein und einem engen Regelwerk der Rüstungskontrolle durch die Großmächte), dem systemischen Stress durch den menschengemachten Klimawandel und einem globalen Aufschwung autoritärer Tendenzen (unter Trump wohl auch in den USA), führt zu einer gefährlichen Volatilität der internationalen Beziehungen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die zweite Trump-Administration nichts ungetan lassen wird, um Bemühungen um ein geeintes Vorgehen der EU gegenüber außen- und wirtschaftspolitischen Bestrebungen der USA zu unterminieren.

Ein weiteres Zitat: “Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat 2014 den völkerrechtswidrigen Eroberungskrieg auch nach Europa zurückgebracht, selbst die Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen wurde im machtpolitischen Spiel benutzt. Mit dem Bruch der UN-Charta und der Schlussakte von Helsinki hat Putin die Grenzen nach 1945 zur militärischen Disposition gestellt. Nahezu alle Handlungs- und Politikfelder (Militär, Nachrichtendienste, Wirtschaft, Technologie, Finanzsektor, Migrationsdruck - weaponisation of migration - etc.) werden in diesem Konflikt genutzt. Dabei ist davon auszugehen, dass eine militärische Niederlage der Ukraine gegen den russischen Aggressor bedeuten würde, dass Putin weitere Gelegenheiten nützen würde, die etablierten internationalen Grenzen in Frage zu stellen und unsere staatliche Souveränität sowie jene aller EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus das europäische Sicherheitsgefüge insgesamt zu unterminieren. Somit haben sich auch militärische Risiken stark erhöht, was erhebliche neue Anforderungen an die Resilienz Österreichs stellt.”

Dass auch von manchen SozialdemokratInnen schnell der ungeheurliche Vorwurf der Kriegstreiberei gegenüber jenen erhoben wird, die – auch aus der Analyse österreichischer und europäischer Sicherheitsinteressen heraus – maximal mögliche Solidarität gegenüber der Ukraine als Opfer der russischen Aggression einfordern, ist umso bedenklicher, als die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts eine weitere Konstante der österreichischen Außenpolitik darstellt. Diese Konstante muss umso mehr verteidigt werden, als die ÖVP-Grüne Bundesregierung sie im Zusammenhang mit dem israelischen Vorgehen in Gaza durch das österreichische Stimmverhallten in der UNO-Generalversammlung wiederholt in Frage gestellt hat.

Gefährlich wird es, wenn die radikale Veränderung der Sicherheitslage nicht zur Kenntnis genommen wird. Stattdessen  werden von Manchen mittlerweile Positionen der FPÖ übernommen, die bedingungslose Ablehnung von Skyshield ist ein solches Beispiel. Eine realistische Alternative, wie eine effiziente Luftraumüberwachung aussehen und finanziert werden soll, die durch die Entwicklung der Raketen- und Drohnentechnik überfällig ist und zu der wir verpflichtet sind, wird nicht angeboten.

Diesen Realitäten müssen wir ins Auge sehen, auch wenn wir weiterhin unermüdlich für Konfliktprävention, Friedenspolitik und Multilateralismus arbeiten. Eine der bewundernswerten Fähigkeiten Bruno Kreiskys war es, die österreichische Außenpolitik nicht nur auf die Höhe der Zeit zu bringen, sondern ihre Möglichkeiten voll auszuspielen. Voraussetzung dafür war eine realistische Analyse ihrer Bedingungen in Zeiten des Kalten Kriegs und die Vermittlung dieser Umstände den ÖsterreicherInnen gegenüber. 30 Jahre nach unserem EU-Beitritt muss sich die Sozialdemokratie dieser Diskussion erneut stellen, um der gefährlichen Gegenwart gerecht zu werden.

IDA-Expert:innenpapier vom Juni 2024 gekürzt

1. Wohin wir wollen

Das Grundsatzprogramm der SPÖ von 2018 nennt Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität ebenso wie das Eintreten für die Demokratie als die sozialdemokratischen Grundwerte - ganz im Einklang mit der historischen Rolle der Sozialdemokratie in Österreich. Dem entspringt auch das internationalistische Bewusstsein der Sozialdemokratie, die seit ihren Anfängen erkannt hat, dass diese Werte nur in einem globalen Kontext umfassend verwirklicht werden können. Wir wollen eine Welt gestalten, in der sich die Menschen frei von Not, Unterdrückung und Krieg entfalten können. Sozialdemokratische Politik fühlt sich daher verpflichtet, den Versprechen des modernen Multilateralismus, wie z.B. der UN-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der EMRK und anderer Grundsatzdokumente zu verteidigen und zu stärken, wo sie schon umgesetzt sind und ihnen zum Durchbruch zu verhelfen, wo dies noch nicht geschehen ist. Diesen Prinzipien muss auch eine solidarische Neutralitätspolitik verpflichtet sein.

In der EU sind zahlreiche Grundvoraussetzungen zur Durchsetzung unserer Werte gegeben. Demokratie und Menschenrechte sind grundsätzlich in ihren Vertragsdokumenten garantiert - wenn auch nicht überall vollumfänglich umgesetzt. Die Sozialdemokratie sieht in der EU aber auch eine weitere demokratisch legitimierte Kooperations- und Handlungsebene zur Gestaltung und Regulierung der kapitalistisch geprägten Globalisierung und ihrer Auswirkungen auf die Menschen in Europa und darüber hinaus - eine Rolle die vor ihr nur Nationalstaaten oder abgeschwächt zwischenstaatliche Abkommen hatten. Dieses Potential der EU gilt es durch sozialdemokratische Politik in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu entfalten. Dabei muss sich auch das außenpolitische Handeln der EU an den oben erwähnten Werten orientieren.

Folgende Interessen leiten unser Handeln:

  • Gewährleistung der Souveränität, territorialen Integrität sowie Handlungsfähigkeit Österreichs und der EU nach Maßgabe unserer verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Neutralitätsgesetzes

  • Schutz der rechtsstaatlich-demokratischen Verfassungsordnung inkl. der Grund- und Freiheitsrechte in Österreich und der EU

  • Nachhaltiger Schutz der Lebensgrundlagen, der wirtschaftlichen Sicherheit und der Umwelt inkl. Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern in hoher Qualität und strategischen Ressourcen

  • Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt, verstanden nicht nur als zwischen- und innerstaatliches Konzept, sondern auch als Menschliche Sicherheit im Sinne der umfassenden Gewährleistung der Menschenrechte

  • Einsatz für eine gerechte und regelbasierte Weltordnung durch die Bewahrung, Weiterentwicklung, Stärkung und Einhaltung des Völkerrechts und seiner multilateralen Institutionen

  • Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und des Zusammenhaltes in Österreich und in der EU und Einsatz für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung

  • Stärkung der Resilienz unserer Demokratie gegenüber Autoritarismus und anti- demokratischen Narrativen

2. Wo wir sind

Die Menschheit steht heute vor existentiellen Herausforderungen. Es sind dies vor allem die planetaren Risiken durch menschengemachten Klimawandel und durch den Verlust der Biodiversität, durch globale Pandemien und durch die mit dem biotechnologischen Fortschritt verbundenen Gefahren, sowie nicht zuletzt durch den möglichen Einsatz von Nuklearwaffen und Bedrohungen im Zusammenhang mit generativer künstlicher Intelligenz[1].

Kriege und Konflikte nehmen global zu. Millionen von Menschen leiden an Hunger, Unterernährung und medizinischer Unterversorgung; Kinder und Mütter sind besonders hart betroffen.

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat 2014 den völkerrechtswidrigen Eroberungskrieg auch nach Europa zurückgebracht (vollständiges Zitat siehe Vorbemerkung) .

Das über Jahrzehnte aufgebaute Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime steht heute unter noch nie dagewesenem Druck. Zentrale bilaterale Verträge zwischen den USA und Russland wurden gekündigt oder drohen auszulaufen, wie etwa der New START im Jahr 2026. Auch China ist aktuell nicht bereit, sich auf Rüstungskontrollverhandlungen mit den USA einzulassen.

Das weltweit zu beobachtende Phänomen der Oligarchisierung, also der Zunahme der Konzentration wirtschaftlicher - und somit auch politischer - Ressourcen in privaten Händen, gefährdet staatliche und gesellschaftliche Handlungsmacht (und damit auch die liberale Demokratie), bis hin zur Verfügungsgewalt über global militärisch bedeutsame Infrastruktur durch Einzelpersonen [2] 

Europa ist währenddessen mit einer potenziell radikalen Abkehr der USA von der NATO unter Präsident Trump konfrontiert, jedenfalls aber mit einer stärkeren Priorisierung der strategischen Aufmerksamkeit der USA in Richtung Indopazifik. Dies wird fundamentale Auswirkungen auf Europa haben. Für militärische Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit, aber auch für Interessenausgleich sowie Vertrauensbildung im Sinne der Konfliktprävention werden künftig verstärkt die Europäer selbst sorgen müssen; als Mitgliedstaaten in der NATO und als Mitglieder der Europäischen Union.

3. Wie wir weiterkommen

Die EU ist der zentrale Handlungsrahmen für Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik (vollständiges Zitat siehe Vorbemerkung). Bei Entscheidungen, die die militärische Unterstützung betrafen, hat Österreich die Möglichkeit der konstruktiven Enthaltungen für sich in Anspruch genommen. Es hat sich jedoch mehrfach gezeigt, dass schon die unlauteren Motive eines Mitgliedstaats genügen, um die EU außenpolitisch zu blockieren. Gerade in unvorhersehbaren Situationen ist rasche Entscheidungsfindung Voraussetzung für Handlungsfreiheit. Daher ist dem laufenden Diskussionsprozess hinsichtlich der Änderung des Einstimmigkeitsprinzips in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik zu Gunsten von Mehrheitsentscheidungen große Aufmerksamkeit zu widmen.

Dies würde das im Europäischen Vertrag (EUV) garantierte Recht Österreichs, mittels der sogenannten Irischen Klausel, sich militärischen Verpflichtungen zu entsagen, keinesfalls beeinträchtigen. Weitergehende Vorschläge wie z.B. der Bericht der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu institutionellen Reformen der EU[1] und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 zu Entwürfen des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge[1] sollten von Österreich, auch im Hinblick auf den Schutz vitaler nationaler Interessen in einem solchen Mechanismus, geprüft und weiterentwickelt werden.

Gleichzeitig ist Sicherheit in einer globalisierten Welt unteilbar. Konflikte in einem Teil der Welt können globale Auswirkungen haben. Der Klimawandel ist ein Beispiel von vielen globalen Problemen, die nur kooperativ und auf globaler Ebene zu lösen sind. Multilaterale Foren der internationalen Zusammenarbeit sind heute jedoch vor allem - aber nicht nur - durch autokratische und illiberale Akteure ebenso geschwächt, wie auch die Einhaltung des Völkerrechts durch diese Akteure untergraben wird. Als Verteidigerin des Multilateralismus und des Völkerrechts ist die EU besonders gefordert, sich konsistent und glaubwürdig für deren Erhalt bzw. Stärkung einzusetzen. Dies bedeutet auch, dass sich die EU - auch selbstkritisch - mit allfälligen Doppelstandards bei der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen auseinandersetzen muss.

Europa und Österreich stehen aber auch vor zahlreichen weiteren demokratie-, gesellschafts-, energie- und sicherheitspolitischen sowie sozioökonomischen Herausforderungen, die nicht-militärische Antworten erfordern. Diese reichen von sozio-ökonomischer Instabilität in der europäischen Nachbarschaft, inklusive am Westbalkan, Terrorismus, Radikalisierung, Korruption sowie hybriden Bedrohungen, wie die Einflussnahme auf demokratische Prozesse und die Einschränkung der Menschenrechte, Klimawandel, Armut, politische Instabilität und irregulärer Migration. Strukturelle Ungleichheit, Aushöhlung nationaler und internationaler Regularien durch multinationale Konzerne, Finanzmärkte und globales Kapital ohne wirksame demokratische Kontrolle. Diese Faktoren stehen oft in Wechselbeziehungen und führen zu negativen Auswirkungen auf die Menschliche Sicherheit in betroffenen Regionen in der unmittelbaren europäischen Nachbarschaft und darüber hinaus und somit auch auf Europa und Österreich. Diese komplexen Herausforderungen sind in vielerlei Hinsicht durch nicht-traditionelle Sicherheitsaspekte gekennzeichnet und erfordern weit über Österreich hinaus europäische und globale Antworten.

Für Österreich bieten sich hier zahlreiche Möglichkeiten, solidarische Beiträge zur gemeinsamen Sicherheit Europas zu leisten. Es sollte das Ziel Österreichs sein, sich etwa bei Themen wie ziviles Krisenmanagement, Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und Mediation, aber auch Sozialpartnerschaft aktiv zu positionieren. Wir sollten die Ambition haben, zu den nordischen Spitzenreitern aufzuschließen.

Als konkrete Maßnahme regen wir daher die Vorlage und Annahme eines Friedensförderungsgesetzes an. Folgende Punkte sollten besonders berücksichtigt werden:

a) österreichische Beiträge zu internationalen Mediations-, Dialogs- und Konfliktbearbeitungsmaßnahmen, inkl. innovativer Maßnahmen wie PeaceTech,

b) zivilen Entsendungen zu EU-, UNO- oder OSZE-Missionen,

c) die Ausbildung ziviler Expertinnen, Friedenspädagogik und Friedensforschung zur Umsetzung wäre ein ziviler Friedensdienst anzudenken.

Die drastische Erhöhung von Österreichs Engagement bei nachhaltiger Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe - als Beispiel sollten die nordischen Staaten dienen - gehört ebenso dazu.

Österreich hat insbesondere in den Bereichen der Entwicklung des Völkerrechts, der Menschenrechte und im internationalen Umweltrecht und bei Abrüstung und Rüstungskontrolle wichtige Beiträge geleistet. Die Weiterführung und Stärkung des österreichischen Engagements in diese für die Menschliche Sicherheit zentralen internationalen Prozesse muss Anspruch einer aktiven österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik bleiben.

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Erosion des multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregimes setzt sich Österreich uneingeschränkt für dessen Erhalt und - wo möglich - Bekräftigung ein. Die Stärkung des Tabus gegen die Androhung und den Einsatz von Nuklearwaffen ist heute wieder von essentieller Bedeutung, ebenso wie der Einsatz gegen neue nukleare Rüstungswettläufe. Der von Österreich maßgeblich vorangetriebene Atomwaffenverbotsvertrag mit seinem Fokus auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den globalen Auswirkungen und Risiken dieser Waffen ist dafür ein zentraler rechtlicher Handlungsrahmen. Von besonderer Dringlichkeit ist auch der Einsatz für die völkerrechtliche Regelung neuer Technologien, wie etwa autonome Waffensysteme und neue Domänen, wie der Cyberraum und der Weltraum hervorzuheben.

Die eklatante Verletzung des humanitären Völkerrechts in zahlreichen Konflikten ist eine ebenso besorgniserregende Entwicklung. Der Einsatz für den Respekt dieser zentralen völkerrechtlichen Errungenschaften, unter anderem durch Ächtung besonders problematischer Waffengattungen, bleibt ein wichtiges Themenfeld für das außen- und sicherheitspolitische Engagement Österreichs.

Der Übergang in eine multipolar vernetzte Weltordnung birgt auch große Herausforderungen für die Ordnung des Weltwirtschafts- und Finanzsystems. Damit sie weiterhin zum Nutzen auch für Österreich und die EU funktionsfähig bleiben, müssen die Institutionen dieses Systems dergestalt reformiert werden, dass sie auch von den Staaten des Südens, bzw. den “emerging countries” als repräsentativ und inklusiv gesehen werden können.

UNO, Europarat und OSZE als Säulen des multilateralen Systems

Österreich hat als Sitzstaat der Vereinten Nationen und der OSZE eine besondere Verantwortung für die Stärkung dieser zentralen internationalen Organisationen des Multilateralismus und des Völkerrechts. Mit Wien als Zentrum der OSZE hat Österreich zudem die Möglichkeit, eine besondere Rolle bei der Initiierung von neuen Impulsen der kooperativen Sicherheit und institutionellen Reform zu übernehmen.

Auch müssen die Handlungsfähigkeit und Problemlösungskapazität der UNO als einziges globales Forum für den Dialog gestärkt werden. Eine aktive Rolle Österreichs in der UNO, wie etwa durch die Kandidatur für den Sicherheitsrat und eine aktive Rolle bei der Diskussion über sein längst überfällige Reform, sowie auch im Rahmen der EU-Koordination in der UNO und durch thematische Zusammenarbeit in regional- übergreifenden Koalitionen von Staaten, ist daher essenziell.

Es ist im genuinen Interesse eines Staats von der Größe Österreichs, die Institutionen der internationalen Gerichtsbarkeit zu achten und zu stärken und ihren Urteilen zu Achtung und Durchsetzung zu verhelfen. In diesem Zusammenhang verurteilen wir auch den Ausstieg der Regierung Kurz I, aus den Verhandlungen zum globalen Pakt der UNO für sichere, geordnete und reguläre Migration. Österreich, das federführend an seiner Ausarbeitung beteiligt gewesen ist, muss dem Pakt ehestmöglich beitreten und aktiv an seiner Umsetzung mitwirken. Auch die österreichische Gegenstimme in der UNO-Generalversammlung bei der Nahostresolution über einen Waffenstillstand im Gazastreifen ist nicht nur Beispiel einer Schwächung unserer internationalen Stellung, sondern erfolgte auch zum Schaden der Sicherheit Israels, die uns eine besondere Verpflichtung ist.

Ebenso bedeutend ist die OSZE, die sich zwar aktuell durch die russische Blockadepolitik in einer schweren Krise befindet, die als Bindeglied mit dem zentralasiatischen Raum aber weiterhin eine wichtige Rolle spielt. Sie wird zudem einen Rahmen für die Ausarbeitung einer zukünftigen europäischen Sicherheitsarchitektur darstellen, wenn die Folgen der russischen Aggression überwunden werden sollen.

Österreich muss sich auch weiterhin in den Institutionen des Europarats engagieren, der u.a. für den Schutz und die Entwicklung der Menschenrechte, das Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention und die menschenrechtskonforme Harmonisierung zahlreicher Rechtsbereiche in seinen Mitgliedstaaten von essenzieller Bedeutung ist.

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU

Österreichs immerwährende Neutralität wird von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung unterstützt und ist ein zentraler Teil des verfassungsrechtlichen Rahmens für die militärischen Aspekte unserer Sicherheitspolitik. Als Mitglied der EU nimmt Österreich an der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollumfänglich teil, die sogenannte Irische Klausel steht in diesem Zusammenhang nicht im Gegensatz zu solidarischem Handeln. Im Sinne der Stärkung der strategischen Autonomie der EU sind wir Teil der Ausgestaltung einer handlungsfähigen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Dies umfasst auch etwaige Hilfe und Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 42 Absatz 7 EUV im Einklang mit der österreichischen Bundesverfassung. Solche Solidaritätsbeiträge kann Österreich auch von seinen EU-Partnern erwarten.

Österreichs aktiver Beitrag für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist bereits jetzt vielfältig und trägt somit mittel- bis langfristig zur Herausbildung der strategischen Autonomie der EU bei.

Neben der Weiterentwicklung der EU-Krisenreaktionskräfte sollen Kooperationen mit internationalen Organisationen wie der UNO oder OSZE forciert werden. Auch die Fähigkeitenentwicklung im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) muss Österreich weiterhin unterstützen und - wie schon bisher - bedarfsorientiert an PESCO-Projekten teilnehmen. Die Beschlüsse für zielgerichtete Investitionen zur Stärkung der europäischen industriellen Basis für den Aufbau von Kapazitäten und Fähigkeit im Bereich der Verteidigung sind ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel dabei ist es, dass die Mitgliedstaaten „mehr, besser, gemeinsam und in Europa“ investieren und beschaffen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die zu erzielenden Synergieeffekte für einen effizienteren Ressourceneinsatz im Bereich der Rüstungsausgaben sorgen. Dabei muss durch den vorgesehenen Ausschuss für die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich die demokratische Kontrolle über den gesamten verteidigungs-industriellen Sektor strengen Transparenzregeln sowie parlamentarischen Regularien unterliegen, was von Österreich mit gleichgesinnten Partnern verstärkt eingefordert werden muss, um den Einfluss rüstungspolitischer Lobbys hintanzuhalten.

Die laufende Kooperation zwischen EU und NATO trägt zur Erhöhung der europäischen und damit der österreichischen Sicherheit bei. Österreich muss sich daher wie in der Vergangenheit schon aktiv an zivilen und militärischen Kooperationsformaten der NATO-Partnerschaft für den Frieden beteiligen. Die Interoperabilität der österreichischen Streitkräfte schafft auch die Basis für die internationale Zusammenarbeitsfähigkeit, wie sie etwa für Auslandseinsätze benötigt wird. Hier befindet sich Österreich im Einklang mit der Schweiz. Erst kürzlich hat der Bundesrat der Schweiz festgestellt, dass es ihr im Fall eines Angriffs auf ihr Territorium frei steht, ihre Verteidigung zusammen mit anderen Staaten zu organisieren [3].

Trotzdem darf die Handlungsfähigkeit der EU nicht von Drittstaaten abhängig sein, auch nicht von jenen innerhalb der NATO. Deshalb steht die Stärkung der strategischen Autonomie der EU für Österreich im Vordergrund.

Österreich muss sich im Rahmen seiner Sicherheitspartnerschaften auch neuen sicherheitspolitischen Domänen aktiv widmen. Dazu gehören Cyber-Bedrohungen, die zunehmende Militarisierung des Weltraums (der sich Österreich traditionell widersetzt hat), Terrorismus und neue Formen des gewaltbereiten Extremismus, Klima, Sicherheit und Energie, Antidemokratische Narrative und Desinformation sowie Emergente disruptive Technologien (EDTs).

Maßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung und ein gesamtssatliches Riskobild

Mit der Rückkehr des Krieges nach Europa haben die klassische konventionelle Bedrohung und daraus resultierend militärische Verteidigungsaufgaben in allen europäischen Staaten signifikant an Bedeutung gewonnen. Verteidigung und der Schutz der Bevölkerung sind jedoch weit mehr als eine rein militärische Aufgabe. Daher muss die in Österreich im Verfassungsrang stehende Umfassende Landesverteidigung (ULV) als gesamtstaatliche Kernaufgabe und in enger Vernetzung mit Anstrengungen der EU wieder gestärkt werden.

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden einzelne Maßnahmen zur Neuorganisation der Sicherheitsarchitektur angegangen. Eine hinreichende Politiken- übergreifende Strategie- und Handlungsfähigkeit Österreichs ist jedoch weiterhin nicht gegeben und muss von der nächsten Regierung nachgeholt werden.

Die militärische Landesverteidigung hat sich an den militärischen Potenzialen im Umfeld Europas und Österreichs zu orientieren. Dazu müssen entsprechende Streitkräfte bereitgehalten, zielführende Kooperationen eingegangen, bestehende Partnerschaften vertieft und die EU-Verteidigungskooperation im Einklang mit der Verfassung weiter unterstützt werden.

Anzustreben wäre auch eine grundsätzliche Zustimmung des Parlaments bei der Ausgestaltung und Ausstattung der österreichischen Streitkräfte, angelehnt an das neue Schweizer Modell, wo das Parlament in Zukunft in die strategischen Entscheide einbezogen werden soll. Die Volksvertretung muss enger in Entscheidungen eingebunden werden, auf welche Bedrohungen sich das Bundesheer vorbereiten soll und was benötigt wird, seinen Auftrag zu erfüllen. Das ist erforderlich, um eine längerfristige Planungssicherheit unabhängig von Parteipolitik und Legislaturperioden zu erreichen, damit eine breitere Akzeptanz für diese sensiblen und finanzintensiven Entscheidungen gefunden werden kann.

Die vom BMLV in den letzten Jahren äußerst professionell erstellten Risikobilder und deren zugrunde liegenden Szenarien sollten als Ausgangspunkt für eine gesamtstaatliche Auseinandersetzung mit den neuen Herausforderungen dienen. Zu erinnern ist hier an das Thema Pandemie, das vom BMLV schon weit vor COVID-19 als erhebliches Risiko beschrieben wurde, wobei die diesbezüglichen Strukturen im Gesundheitsministerium unter Schwarz-Blau jedoch mutwillig zerschlagen wurden. In die Erstellung eines solchen gesamthaften politisch-strategischen Risikobildes und die daraus abzuleitenden Handlungsstrategien sollten alle Bundesministerien, besonders aber das BKA in einer koordinierenden Funktion, das BMLV, das BMI und dass BMEIA mit ihrer Expertise, einschließlich nachrichtendienstlicher Informationen eingebunden werden.

Gleichzeitig muss das Parlament und auch die wissenschaftliche Community in den Diskurs über diese Themen verstärkt einbezogen werden. Das Ziel ist, von einem reinen Berichtswesen hin zu einem strategischen Planungsdiskurs zu finden. Wir schlagen daher vor, dem Parlament jährlich eine solche “strategic foresight” vorzulegen und dies zum Anlass zu nehmen, eine parlamentarische Debatte und darüber hinausgehend eine gesellschaftlichen Diskussion - unter Einbindung der interessierten Zivilgesellschaft - über dessen Inhalte zu organisieren.

[1] https://seri.stanford.edu/

[2] Vgl. zB System Starlink im Eigentum von Elon Musk und seine Bedeutung für die ukrainische Verteidigung

[3] Bern, 31. Januar 2024 Verteidigungsfähigkeit und Kooperation Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3000 SiK-S vom 12. Januar 2023 und des Postulats 23.3131 Dittli vom 14. März 2023 : “Als neutraler Staat hat die Schweiz den Anspruch, sich selbständig zu verteidigen. Das ist aber je nach Lage und Gegner nicht mit Aussicht auf Erfolg möglich. Es liegt deshalb im Interesse der Schweiz, für einen solchen Fall die Option vorzubereiten, sich gemeinsam mit anderen Staaten verteidigen zu können; im Falle eines Angriffs auf die Schweiz fänden die Neutralitätspflichten keine Anwendung. Die Aussicht auf eine solche Kooperation im Notfall ist indessen keine Alternative zur dringend nötigen Verstärkung der eigenen Verteidigungsfähigkeit, sondern eine notwendige Ergänzung. “