Expert:innenpapier Außen-, Europa-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Das vorliegende Papier wurde von der Bundesgeschäftsführung im Zusammenhang mit der Schaffung des Expertenrates der SPÖ bei der Initiative Demokratische Außenpolitik in Auftrag gegeben. Es ist der Input einer Gruppe außen- und europa-, sowie sicherheits- und verteidigungspolitischer Expert:innen und stellt die jeweilige Mehrheitsmeinung dieser Gruppe dar. Ziel ist ein Beitrag für die innerparteiliche Meinungsbildung der SPÖ in den genannten Politikbereichen und für das Programm der nach den NR-Wahlen zu bildenden Bundesregierung. Die Gruppe geht davon aus, dass - wie im Expert:innenrat besprochen - zu den relevanten, an unseren Themenbereich angrenzenden Bereichen Qualität der öffentlichen Verwaltung, Wirtschafts- und Außenhandelspolitik, Migrationspolitik, Klimapolitik, Entwicklungszusammenarbeit und zur EU- Politik jenseits der Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik eigene Papiere entstehen.

Anmerkung der Redaktion: Bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern wird in diesem Dokument zumeist die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe.

1. Werte sozialdemokratischer Außen-, Europa-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik:

Das Grundsatzprogramm[1] der SPÖ von 2018 nennt Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität ebenso wie das Eintreten für die Demokratie als die sozialdemokratischen Grundwerte - ganz im Einklang mit der historischen Rolle der Sozialdemokratie in Österreich, die für diese Werte im Laufe der österreichischen Geschichte immer aktiv eingetreten ist. Dem entspringt auch das internationalistische Bewusstsein der Sozialdemokratie, die seit ihren Anfängen erkannt hat, dass diese Werte nur in einem globalen Kontext umfassend verwirklicht werden können. Es heißt darin auch: “Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind überzeugt davon, dass unsere gesamten Lebensverhältnisse gestaltbar – also verbesserbar – sind.” Dies gilt auch auf europäischer und internationaler Ebene: Wir wollen eine Welt gestalten, in der sich die Menschen frei von Not, Unterdrückung und Krieg entfalten können. Nationalismus, Rassismus, Kolonialismus, Isolationismus, Autoritarismus und Imperialismus stehen diesen Bestrebungen diametral entgegen. Sozialdemokratische Politik fühlt sich daher verpflichtet, den Versprechen des modernen Multilateralismus, wie z.B. der UN-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der EMRK und anderer Grundsatzdokumente zu verteidigen und zu stärken, wo sie schon umgesetzt sind und ihnen zum Durchbruch zu verhelfen, wo dies noch nicht geschehen ist. Diesen Prinzipien muss auch eine solidarische Neutralitätspolitik verpflichtet sein. In der Europäischen Union sind zahlreiche Grundvoraussetzungen zur Durchsetzung unserer Werte gegeben. Demokratie und Menschenrechte sind grundsätzlich in ihren Vertragsdokumenten garantiert - wenn auch nicht überall vollumfänglich umgesetzt. Die EU als freiwilliger Zusammenschluss ihrer Mitgliedstaaten, die damit nationalistisches Gegeneinander gegen supranationale Kooperation als Prinzip ihrer zwischenstaatlichen Beziehungen getauscht haben, ist als Lehre aus dem 2. Weltkrieg ein menschheitshistorischer Fortschritt. Die Sozialdemokratie sieht in der EU aber auch eine weitere demokratisch legitimierte Kooperations- und Handlungsebene zur Gestaltung und Regulierung der kapitalistisch geprägten Globalisierung und ihrer Auswirkungen auf die Menschen in Europa und darüber hinaus - eine Rolle die vor ihr nur Nationalstaaten oder abgeschwächt zwischenstaatliche Abkommen hatten. Dieses Potential der EU gilt es durch sozialdemokratische Politik in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu entfalten. Dabei muss sich auch das außenpolitische Handeln der EU an den oben erwähnten Werten orientieren. In Österreich und in der EU setzen wir uns daher dafür ein, durch eine Stärkung der multilateralen Institutionen und Regelwerke Frieden in demokratischer Freiheit zu garantieren, strukturelle Ungleichheit, Hunger und Not global zu lindern und den Schutz der Menschenrechte zu realisieren und damit die Menschliche Sicherheit (Human Security) in den Mittelpunkt zu rücken und zu garantieren. Dies ist unser Begriff von nachhaltiger Friedenspolitik, der auch der Tatsache Rechnung trägt, dass Gesellschaften nachweislich umso weniger Kriege gegeneinander führen, je demokratischer sie im Inneren verfasst sind.

Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik versteht sich dabei auch als inhärent feministische Politik, die Geschlechtergerechtigkeit ins Zentrum ihres Handelns stellt. Wir setzen uns für eine feministische Außenpolitik ein, in der Frauen als zentrale Akteur:innen eine gleichberechtigte, gestaltende Rolle einnehmen. Im Sinne eines feministischen Denkansatzes wollen wir Machtstrukturen hinterfragen und mit dem Ziel umbauen, dass niemand strukturell von wichtigen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Entscheidungen ausgeschlossen wird und wir auf das Wissen und die Erfahrung von allen wichtigen Gruppen aufbauen können: sei es das von Frauen, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Indigenen oder marginalisierten Menschen. [2]

Diese Werte verfolgen wir auch gegenüber den neuen Herausforderungen und Chancen durch KI und weiterer, antizipierbarer disruptiver digitaler Technologien, denen wir mit einem europäisch und international wirksamen digitalen Humanismus begegnen wollen.

2.  Folgende Interessen leiten unser Handeln: 

  • Gewährleistung der Souveränität, territorialen Integrität sowie Handlungsfähigkeit Österreichs und der EU nach Maßgabe unserer verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Neutralitätsgesetzes

  • Schutz der rechtsstaatlich-demokratischen Verfassungsordnung inklusive der Grund- und Freiheitsrechte in Österreich und der EU

  • Nachhaltiger Schutz der Lebensgrundlagen, der Nahrungssicherheit, der Gesundheitsversorgung sowie der wirtschaftlichen Sicherheit und der Umwelt inkl. Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern in hoher Qualität und strategischen Ressourcen

  • Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt. Wir verstehen Sicherheit nicht nur als zwischen- und innerstaatliches Konzept, sondern auch als Menschliche Sicherheit im Sinne der umfassenden Gewährleistung der Menschenrechte

  • Einsatz für eine gerechte und regelbasierte Weltordnung durch die Bewahrung, Weiterentwicklung, Stärkung und Einhaltung des Völkerrechts und seiner multilateralen Institutionen

  • Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und des Zusammenhaltes in Österreich und in der EU und Einsatz für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, die es allen Menschen ermöglicht, ihre Gesellschaften nach den Grundsätzen der Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität zu gestalten

  • Stärkung der finanziellen Fundamente der EU

  • Förderung von Stabilität und Sicherheit in der Nachbarschaft der EU

  • Stärkung der Resilienz unserer Demokratie gegenüber Autoritarismus und anti- demokratischen Narrativen

3. Die Welt von heute sieht freilich anders aus: 

Die Menschheit steht heute vor gewaltigen, ja existentiellen Herausforderungen, die nur durch feministisch bewusstes, kollektives Handeln und internationale Kooperation zu bewältigen sein werden. Es sind dies vor allem die planetaren Risiken durch menschengemachten Klimawandel und durch den Verlust der Biodiversität, durch globale Pandemien und durch die mit dem biotechnologischen Fortschritt verbundenen Gefahren, sowie nicht zuletzt durch den möglichen Einsatz von Nuklearwaffen und Bedrohungen im Zusammenhang mit generativer künstlicher Intelligenz[3].

Noch nie waren seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges so viele Menschen auf der Flucht. Gleichzeitig haben die globalen Ausgaben für Rüstung und Militär 2023 mit 2443 Milliarden US - Dollar einen vorläufigen historischen Höchststand [4] erreicht. Kriege und Konflikte nehmen global zu. Millionen von Menschen leiden an Hunger, Unterernährung und medizinischer Unterversorgung; Kinder und Mütter sind besonders hart betroffen.

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat 2014 den völkerrechtswidrigen Eroberungskrieg auch nach Europa zurückgebracht, selbst die Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen wurde im machtpolitischen Spiel benutzt. Mit dem Bruch der UN-Charta und der Schlussakte von Helsinki hat Putin die Grenzen nach 1945 zur militärischen Disposition gestellt. Nahezu alle Handlungs- und Politikfelder (Militär, Nachrichtendienste, Wirtschaft, Technologie, Finanzsektor, Migrationsdruck - weaponisation of migration - etc.) werden in diesem Konflikt genutzt. Dabei ist davon auszugehen, dass eine militärische Niederlage der Ukraine gegen den russischen Aggressor bedeuten würde, dass Putin weitere Gelegenheiten nützen würde, die etablierten internationalen Grenzen in Frage zu stellen und unsere staatliche Souveränität sowie jene aller EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus das europäische Sicherheitsgefüge insgesamt zu unterminieren.

Somit haben sich auch militärische Risiken stark erhöht, was erhebliche neue Anforderungen an die Resilienz Österreichs stellt. Das über Jahrzehnte aufgebaute multi- und bilaterale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime steht heute unter noch nie dagewesenen Druck. Zentrale bilaterale Verträge zwischen den USA und Russland wurden gekündigt oder drohen auszulaufen, wie etwa der New START im Jahr 2026. Auch China ist aktuell nicht bereit, sich auf Rüstungskontrollverhandlungen mit den USA einzulassen. Der Atomwaffensperrvertrag (NPT) ist massiv, sowohl als Bollwerk gegen die Verbreitung von Nuklearwaffen und vor allem als Rahmen, um Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung zu machen, bedroht. Dies, wie auch nukleare Drohungen, wie etwa von Russland, untergraben das nukleare Tabu und treiben gleichzeitig die Proliferation und die Dynamik für Rüstungswettläufe an. Diesen negativen Entwicklungen mit aller Kraft entgegenzuwirken, ist daher aktuell eine besonders wesentliche Aufgabe. Die globale Sicherheitslage entfernt sich mit parallel zum russischen Angriffskrieg bestehenden multiplen Krisen weiter von einer regelbasierten Weltordnung - Amerikas unipolarer Moment, auch dieser zum Ende hin geprägt von Völkerrechtsverletzungen wie z.B. dem Irak-Krieg - wurde abgelöst von einer zunehmend chaotischen, gefährlichen Gemengelage ungezügelter staatlicher und auch nichtstaatlicher Machtausübung. Eine Ära des “Un-Friedens” ist nun auch in Europa angebrochen, die unter anderem durch die zunehmende Bedeutung nichtstaatlicher militärischer Akteure geprägt ist und somit große Herausforderungen für die Einhaltung des Völkerrechts bringt.

Das weltweit zu beobachtende Phänomen der Oligarchisierung, also der Zunahme der Konzentration wirtschaftlicher - und somit auch politischer - Ressourcen in privaten Händen, gefährdet staatliche und gesellschaftliche Handlungsmacht (und damit auch die liberale Demokratie), bis hin zur Verfügungsgewalt über global militärisch bedeutsame Infrastruktur durch Einzelpersonen [5].

Europa ist währenddessen mit einer potenziell radikalen Abkehr der USA von der NATO unter einem allfälligen Präsidenten Trump konfrontiert, jedenfalls aber mit einer stärkeren Priorisierung der strategischen Aufmerksamkeit der USA in Richtung Indopazifik. Dies wird - unabhängig davon, wer im Weißen Haus sitzt - fundamentale Auswirkungen auf Europa haben. Für militärische Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit, aber auch für Interessenausgleich sowie Vertrauensbildung im Sinne der Konfliktprävention werden künftig verstärkt die Europäer selbst sorgen müssen; als Mitgliedstaaten in der NATO und als Mitglieder der Europäischen Union. 

4. Handlungsebenen der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik 

4.1. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

Die EU ist der zentrale Handlungsrahmen für Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik. Staatliche Souveränität bedeutet vor allem politische und wirtschaftliche Gestaltungsmacht. Diese Gestaltungsmacht ist unter den Bedingungen der Globalisierung von regulatorischer Erosion bedroht, die Vorstellung rein nationalstaatlicher Souveränität ist im 21. Jahrhundert realitätsfern. Die europäische Integration ist die richtige Antwort darauf. Gleichzeitig hat sich die souveräne Eigenstaatlichkeit ihrer Mitgliedstaaten durch sie in eine mit der EU geteilte Souveränität verwandelt: Der materielle Gehalt der Souveränität wird dadurch gestärkt. Eine erhöhte außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU bedeutet - trotz ihres im Vergleich mit dem Rest der Welt abnehmenden demographischen und wirtschaftlichen Gewichts - gleichzeitig auch eine Erhöhung der Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Mitglieder. Auch deshalb ist die demokratische Frage - denn der Souverän muss immer das Volk sein - in der Debatte um eine Vertiefung der EU-Integration virulent und muss vor allem durch die Sozialdemokratie stets offensiv gestellt werden. Österreich sollte daher als Mitglied die Rolle der EU als globale Akteurin stärken und dadurch zu besseren Möglichkeiten beitragen, ihren außen- und sicherheitspolitischen Interessen Gewicht zu verleihen. In einem auf absehbare Zeit ungeordneten internationalen Umfeld sind die regelbasierten Prozesse,  Institutionen, und Budget-Linien (Finanzierungsinstrumente),  die zur Wahrung der europäischen Werte geschaffen wurden (die EK - als Organ der Vergemeinschaftung, Gerichtshöfe, Kohäsionsfonds verschiedener Art, Regelwerk für Erweiterungsprozesse, nationen-übergreifende Bildungsprogramme, etc.) von besonderer Bedeutung für die Mitgliedstaaten, aber auch die Partner der EU und sollten gestärkt werden.

Gleichzeitig ist Sicherheit in einer globalisierten Welt unteilbar. Konflikte in einem Teil der Welt können globale Auswirkungen haben. Der Klimawandel ist ein Beispiel von vielen globalen Problemen, die nur kooperativ und auf globaler Ebene zu lösen sind. Multilaterale Foren der internationalen Zusammenarbeit sind heute jedoch vor allem - aber nicht nur - durch autokratische und illiberale Akteure ebenso geschwächt, wie auch die Einhaltung des Völkerrechts durch diese Akteure untergraben wird. Die EU als kooperative und rechts-basierte supranationale Organisation ist daher besonders berufen und prädestiniert, alle Formen multilateraler Zusammenarbeit und die Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts zu fordern und führend voranzutreiben. Dies ist nicht nur ebenso im vitalen Interesse für Österreich, sondern deckt sich vollinhaltlich auch mit außenpolitischen Prinzipien, die Österreich seit der Erlangung der vollen Souveränität 1955 verfolgt. Als Verteidigerin des Multilateralismus und des Völkerrechts ist die EU besonders gefordert, sich konsistent und glaubwürdig für deren Erhalt bzw. Stärkung einzusetzen. Dies bedeutet auch, dass sich die EU - auch selbstkritisch - mit allfälligen Doppelstandards bei der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen auseinandersetzen muss. Die Handlungsfreiheit und Handlungsfähigkeit der EU wird sowohl durch innere als auch durch äußere Faktoren eingeschränkt, was in einem zunehmend konfrontativen internationalen Umfeld Nachteile bei der Gewährleistung von Schutz für die eigenen Bürger*innen, aber auch bei der Durchsetzung des Völkerrechts sowie ihrer eigenen Interessen bewirkt.

Europa ist von einem Bogen von Konflikten und Instabilität umgeben, der vom russischen Angriffskrieg in unserer unmittelbaren Nähe, über den Kaukasus, den Nahen Osten, sowie Nordafrika und den Sahel reicht. Angesichts der vielfältigen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, denen Europa gegenübersteht, ist die Sicherheit Österreichs mehr als je zuvor unmittelbar mit jener Europas verknüpft. Die Stärkung der und solidarische Mitarbeit an der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der EU ist im vitalen Interesse Österreich und stellt daher den zentralen Handlungsrahmen für Österreich dar.

Die regionalen Strategien der EU, die ihr außenpolitisches Wirken determinieren sollen, werden unter Mitarbeit der Mitgliedstaaten erstellt. Österreich muss sich verstärkt bei der Erstellung und Umsetzung solcher Strategien mit Expertise engagieren. Dies betrifft insbesondere die unmittelbare und mittelbare Nachbarschaft, aber auch den Nahen und Mittleren Osten, Afrika (besonders im Norden und im Sahel) und nicht zuletzt auch die China-Strategie. Ein möglicher Krieg im Indopazifik würde vitale Interessen der EU und Österreichs fundamental beeinträchtigen, daher müssen sicherheitspolitisch relevante Entwicklungen laufend bewertet und auf das Agieren der involvierten Akteure entsprechend reagiert werden. Die EU muss auch im Indopazifik im Sinne aktiver Konfliktprävention agieren.

4.1.1. EU-Erweiterungspolitik im österreichischen Interesse

Die Erweiterung der EU ist ein wesentlicher Beitrag für die Ermöglichung von Frieden, Stabilität und Wohlstand auf unserem Kontinent. Daher ist eine proaktive Erweiterungspolitik eine Maßnahme, das „Friedensprojekt Europa“ solidarisch fortführen zu können. Jedoch muss aus österreichischer Sicht vor allem den Ländern am Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) die höchste Priorität zukommen, die eine geographische Konsolidierung und damit geopolitische Stärkung der EU bedeuten wird.

Österreich wird als engagierter und glaubwürdiger Partner wahrgenommen, wenn es um die Interessen der EU am Westbalkan, aber auch der betroffenen Staaten gegenüber der Union selbst geht. Jedoch sind die Herausforderungen sozialer, wirtschaftlicher und auch sicherheitspolitischer Natur nicht zu unterschätzen. Aufgrund der zunehmenden Aktivität externer Akteure (z.B. China) muss aus österreichischer Sicht jede Destabilisierung in Südosteuropa verhindert werden. Die parteipolitisch forcierte Unterstützung destruktiver Akteure in dieser Region in der Vergangenheit[6] ist daher entschieden abzulehnen, gleichzeitig müssen wir tendenziell problematischen Einflüssen z.B. der Türkei, Russlands, aber auch von Orbans Ungarn aktiv entgegentreten. Dies hat auch eine hohe Relevanz für den sozialen Frieden in Österreich. Neben den aktiven friedenspolitischen Beiträgen des Österreichischen Bundesheeres in Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo stellen auch österreichische Unternehmen einen wichtigen sozioökonomischen Faktor in Südosteuropa dar. In allen Staaten des Westbalkans liegt Österreich im Spitzenfeld der Auslandsinvestitionen. Dadurch werden die gegenseitigen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen gestärkt. Vor diesem Hintergrund sind EU- Integrationsmaßnahmen als nachhaltige Grundlagen für eine positive Zukunft der Menschen am Westbalkan auch für Österreich entscheidend.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat der stockenden EU-Erweiterungspolitik eine neue Dynamik verliehen, die geopolitische Dimension wurde erkannt. Davon haben sowohl die Länder der östlichen Partnerschaft (v.a. die Ukraine, Moldawien und Georgien), als auch die Westbalkan- Staaten profitiert. Es ergibt sich damit v.a. für Albanien, Nordmazedonien und Bosnien- Herzegowina die Chance, zu den beiden Vorreitern im Erweiterungskontext, Montenegro und Serbien, aufzuschließen. Zwei Aspekte sind in diesem Zusammenhang vordringlich und sollten von Österreich in besonderer Weise unterstützt werden:

  • Graduelle EU-Integration: den Westbalkan-Ländern soll bereits vor dem Vollbeitritt die Möglichkeit eröffnet werden, in gewissen Politikbereichen gleichberechtigt mitzuwirken, sofern die Bedingungen in diesem Bereich von den Beitrittsländern erfüllt werden.

  • Finanzielle und technische Unterstützung: aufgrund des großen wirtschaftlichen Aufholbedarfs der Westbalkan-Länder (Pro-Kopf BIP liegt durchschnittlich bei einem Drittel des EU-Durchschnitts) sollte die finanzielle/technische Unterstützung durch die EU aufgestockt werden. Der von der Europäischen Kommission Ende 2023 vorgestellte Wachstumsplan stellt einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung dar.

Darüber hinaus sollte Österreich im Hinblick auf die nach den EU-Wahlen neu zu formierende Spitze der Europäische Kommission darauf drängen, dass dem Erweiterungsportfolio eine besondere Bedeutung zukommt, sodass mit dem Ende der nächsten Legislaturperiode des EP die Erweiterung der EU um neue Länder, besonders am Westlichen Balkan, möglich wird.

Österreich sollte zudem sein Engagement in den verschiedenen Regionalinitiativen fortsetzen. Besonderes Augenmerk sollte dabei dem Berlin-Prozess geschenkt werden, der in den letzten 10 Jahren - unter österreichischer Mitwirkung - zu einer deutlichen Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit beigetragen hat.

Den aktuellen politischen Rahmen der Herangehensweise der EU gegenüber den Staaten des Westbalkans stellt die sogenannte Brüsseler-Erklärung des EU-WB-Gipfeltreffens vom 13.12.2023 dar. Darin wird im ersten Punkt der Erklärung auf die komplexen geostrategischen Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine sowie auf die Krisen im Nahen Osten eingegangen. Daraus resultiert die Notwendigkeit einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den WB-Staaten auf der Grundlage von gemeinsamen Grundsätzen und Werten. In der Erklärung wird die Perspektive einer EU-Mitgliedschaft für den gesamten Westbalkan auf der Grundlage „glaubwürdiger Reformen“ sowie einer „strikten Konditionalität“ bekräftigt. Anders als in der Vergangenheit haben aber Aspekte der GASP höchste Prioritäten im Kontext des weiteren Integrationsprozesses eingenommen. Die in der Brüsseler Erklärung erfassten Maßnahmen zur EU-Integration der Staaten des Westbalkans wären von Österreich aktiv zu unterstützen.

4.1.2. Österreichs Beiträge zu Sicherheit und Frieden stärken

Europa und Österreich stehen aber auch vor zahlreichen weiteren demokratie-, gesellschafts-, energie- und sicherheitspolitischen sowie sozioökonomischen Herausforderungen, die nicht-militärische Antworten erfordern. Diese reichen von sozio-ökonomischer Instabilität in der europäischen Nachbarschaft, inklusive am Westbalkan, Terrorismus, Radikalisierung, Korruption sowie hybriden Bedrohungen, wie die Einflussnahme auf demokratische Prozesse und die Einschränkung der Menschenrechte, Klimawandel, Armut, politische Instabilität und irregulärer Migration. Strukturelle Ungleichheit, Aushöhlung nationaler und internationaler Regularien durch multinationale Konzerne, Finanzmärkte und globales Kapital ohne wirksame demokratische Kontrolle. Diese Faktoren stehen oft in Wechselbeziehungen und führen zu negativen Auswirkungen auf die Menschliche Sicherheit in betroffenen Regionen in der unmittelbaren europäischen Nachbarschaft und darüber hinaus und somit auch auf Europa und Österreich. Zusammenfassend ist die zunehmende Komplexität der Herausforderungen festzustellen, die in vielerlei Hinsicht durch nicht-traditionelle Sicherheitsaspekte gekennzeichnet sind und weit über Österreich hinaus europäische und globale Antworten erfordern.

Für Österreich bieten sich hier zahlreiche Möglichkeiten, solidarische Beiträge zur gemeinsamen Sicherheit Europas zu leisten. Es sollte das Ziel Österreichs sein, sich etwa bei Themen wie ziviles Krisenmanagement, Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und Mediation, aber auch Sozialpartnerschaft aktiv zu positionieren. Wir sollten die Ambition haben, zu den nordischen Spitzenreitern aufzuschließen.

Als konkrete Maßnahme regen wir daher die Vorlage und Annahme eines Friedensförderungsgesetzes an. Folgende Punkte sollten besonders berücksichtigt werden:

a) österreichische Beiträge zu internationalen Mediations-, Dialogs und Konfliktbearbeitungsmaßnahmen, inkl. innovativer Maßnahmen wie PeaceTech,

b) zivilen Entsendungen zu EU-, UNO- oder OSZE-Missionen,

c) die Ausbildung ziviler Expertinnen, Friedenspädagogik und Friedensforschung zur Umsetzung wäre ein ziviler Friedensdienst anzudenken.

Die drastische Erhöhung von Österreichs Engagement bei nachhaltiger Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe - als Beispiel sollten die nordischen Staaten dienen - gehört ebenso dazu, wie inhaltliche und finanzielle Investitionen in die Stärkung einer fairen multilateralen und regelbasierten internationalen Ordnung.

Österreich hat insbesondere in den Bereichen der Entwicklung des Völkerrechts, der Menschenrechte und im internationalen Umweltrecht und bei Abrüstung und Rüstungskontrolle wichtige Beiträge geleistet. Sowohl die Einhaltung der Menschenrechte und der Schutz des demokratischen Raumes, wie auch der Erhalt des globalen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregimes stehen heute unter besonderem Druck. Die Weiterführung und Stärkung des österreichischen Engagements in diese für die “Menschliche Sicherheit” zentralen internationalen Prozesse muss Anspruch einer aktiven österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik bleiben.

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Erosion des multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregimes setzt sich Österreich uneingeschränkt für dessen Erhalt und - wo möglich - Bekräftigung ein. Die Stärkung des Tabus gegen die Androhung und den Einsatz von Nuklearwaffen ist heute wieder von essentieller Bedeutung, ebenso wie der Einsatz gegen neue nukleare Rüstungswettläufe. Österreich setzt sich weiterhin für nukleare Abrüstung und einen grundlegenden Paradigmenwechsel bei Nuklearwaffen ein, die eine existentielle Bedrohung für die gesamte Menschheit bedeuten. Der von Österreich maßgeblich vorangetriebene Atomwaffenverbotsvertrag mit seinem Fokus auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den globalen Auswirkungen und Risiken dieser Waffen ist dafür ein zentraler rechtlicher Handlungsrahmen. Von besonderer Dringlichkeit ist auch der Einsatz für die völkerrechtliche Regelung neuer Technologien, wie etwa autonome Waffensysteme und neue Domänen, wie der Cyberraum und der Weltraum hervorzuheben.

Die eklatante Verletzung des humanitären Völkerrechts in zahlreichen Konflikten ist eine ebenso besorgniserregende Entwicklung. Der Einsatz für den Respekt dieser zentralen völkerrechtlichen Errungenschaften, unter anderem durch Ächtung besonders problematischer Waffengattungen, bleibt ein wichtiges Themenfeld für das außen- und sicherheitspolitische Engagement Österreichs.

Der Übergang in eine multipolar vernetzte Weltordnung birgt auch große Herausforderungen für die Ordnung des Weltwirtschafts- und Finanzsystems. Damit sie weiterhin zum Nutzen auch für Österreich und die EU funktionsfähig bleiben, müssen die Institutionen dieses Systems dergestalt reformiert werden, dass sie auch von den Staaten des Südens, bzw. den “emerging countries” als repräsentativ und inklusiv gesehen werden können.

4.2. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU

Österreichs immerwährende Neutralität wird von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung unterstützt und ist ein zentraler Teil des verfassungsrechtlichen Rahmens für die militärischen Aspekte der Sicherheitspolitik Österreichs. Als Mitglied der EU nimmt Österreich an der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollumfänglich teil, die sogenannte “irische Klausel” steht in diesem Zusammenhang nicht im Gegensatz zu solidarischem Handeln.

Österreich ist durch das durch Russland und zahlreiche andere Herausforderungen verschlechterte Sicherheitsumfeld gefordert, im Rahmen der militärischen Neutralität und als solidarisches Mitglied der EU seinen sicherheitspolitischen Anspruch und Beitrag zu verstärken. Auch hier gilt: Die Sicherheit und der Wohlstand der Europäischen Union sind die Grundlage für die Sicherheit und den Wohlstand Österreichs. Aber auch die EU ist keine Insel der Seligen und muss in ihrem eigenen Interesse zu einer gerechten Weltordnung beitragen.

Die EU bildet daher unseren primären außen- und sicherheitspolitischen Handlungsrahmen. Die EU muss in zunehmendem Maße in der Lage sein, mehr Verantwortung für ihre Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen. Sie soll rasch und entschlossen auf externe Konflikte und Krisen reagieren können, Kooperationen mit Partnern ausbauen und den Schutz der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Im Sinne der Stärkung der strategischen Autonomie der EU sind wir Teil der Ausgestaltung einer handlungsfähigen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Dies umfasst auch etwaige Hilfe und Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 42 Absatz 7 EUV im Einklang mit der österreichischen Bundesverfassung. Solche Solidaritätsbeiträge kann Österreich auch von seinen EU-Partnern erwarten.

Österreichs aktiver Beitrag für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist bereits jetzt vielfältig und trägt somit mittel- bis langfristig zur Herausbildung der strategischen Autonomie der EU bei. Daher ist die Umsetzung der Ziele des Strategischen Kompasses, der die Operationalisierung der während einer SPÖ-geführten Regierung angenommenen EU- Globalstrategie aus dem Jahr 2016 darstellt, tatkräftig zu unterstützen. Neben der Weiterentwicklung der EU-Krisenreaktionskräfte sollen Kooperationen mit internationalen Organisationen wie der UNO oder OSZE forciert werden. Auch die Fähigkeitenentwicklung im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) muss Österreich weiterhin unterstützen und bedarfsorientiert an PESCO-Projekten teilnehmen. Die jüngsten Beschlüsse für zielgerichtete Investitionen zur Stärkung der europäischen industriellen Basis für den Aufbau von Kapazitäten und Fähigkeit im Bereich der Verteidigung sind ein Schritt in die richtige Richtung. Dies wird mittel- bis langfristig massiv zur Reduzierung von industriellen und technologischen Abhängigkeiten von Drittstaaten führen, wodurch EU-Staaten auch gezielt sozioökonomische Vorteile im Kontext der Wertschöpfungskette für sich generieren können. Ziel dabei ist es, dass die Mitgliedstaaten „mehr, besser, gemeinsam und in Europa“ investieren und beschaffen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die zu erzielenden Synergieeffekte für einen effizienteren Ressourceneinsatz im Bereich der Rüstungsausgaben sorgen. Dabei muss durch den vorgesehenen Ausschuss für die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich die demokratische Kontrolle über den gesamten verteidigungs-industriellen Sektor strengen Transparenzregeln sowie parlamentarischen Regularien unterliegen, was von Österreich mit gleichgesinnten Partnern verstärkt eingefordert werden muss, um den Einfluss rüstungspolitischer Lobbys hintanzuhalten. 

Eine langfristige Sicherung der Versorgung mit und Steigerung der Produktion von kritischen und strategischen Gütern innerhalb der EU ist generell unerlässlich. Diese sowie die Forschung zu strategisch wichtigen Gütern stellen Kernelemente einer offenen Strategischen Autonomie der EU dar. Es geht einerseits um eine Reduzierung der Abhängigkeit etwa von kritischen Lieferketten, Arzneimitteln oder fossilen Energieträgern, welche die Regierungen in EU-Staaten erpressbar machen kann – dazu gehört auch eine Stärkung der verteidigungs-industriellen Basis

Europas. Andererseits müssen die Chancen der „grünen Transformation“ genutzt werden, ohne damit neue strategische Abhängigkeiten von Rohstoffen für alternative Energieträger zu schaffen. Österreichische Unternehmen, sind im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bereits aktiv und sollen durch die gegebenen Rahmenbedingungen neue wirtschaftliche Möglichkeiten erhalten. Neben den Chancen für die Wirtschaft trägt das Vorhandensein einer nationalen und europäischen Industrie in kritischen Sektoren inklusive einer sicherheits- und verteidigungsindustriellen Basis allgemein zur Stärkung der Resilienz der EU und damit Österreichs bei. Die laufende Kooperation zwischen EU und NATO trägt zweifellos zur Erhöhung der europäischen und damit der österreichischen Sicherheit bei. Österreich muss sich daher wie in der Vergangenheit schon aktiv an zivilen und militärischen Kooperationsformaten der NATO-Partnerschaft für den Frieden beteiligen. Die Interoperabilität der österreichischen Streitkräfte schafft auch die Basis für die internationale Zusammenarbeitsfähigkeit, wie sie etwa für Auslandseinsätze benötigt wird. Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden tragen dazu bei die nationale und europäische Verteidigungsfähigkeit zu gewährleisten. Hier befindet sich Österreich im Einklang mit der neutralen Schweiz.

Erst kürzlich hat der Bundesrat der Schweiz festgestellt, dass es ihr im Fall eines Angriffs auf ihr Territorium frei steht, ihre Verteidigung zusammen mit anderen Staaten zu organisieren [7]. Die Partnerschaft für den Frieden als bewährter institutioneller Rahmen der Kooperation mit der NATO bildet eine solide Grundlage für die weitere                          Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich. Trotzdem darf die Handlungsfähigkeit der EU nicht von Drittstaaten abhängig sein, auch nicht von jenen innerhalb der NATO. Deshalb steht die Stärkung der strategischen Autonomie der EU für Österreich im Vordergrund, wodurch Abhängigkeiten auch von NATO-Strukturen reduziert werden und mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Steigerung von Handlungsfreiheit und Handlungsfähigkeit der Union im Sinne des Schutzes der Mitglieder und ihrer Bevölkerung ermöglicht werden sollen.

4.3. Reform der EU-Institutionen

 Im Zuge von Russlands Krieg gegen die Ukraine hat die EU bewiesen, dass sie geeint und rasch handeln kann, wenn der politische Wille vorhanden ist. Bei Entscheidungen, die die militärische Unterstützung betrafen, hat Österreich die Möglichkeit der konstruktiven Enthaltungen für sich in Anspruch genommen. Es hat sich jedoch mehrfach gezeigt, dass schon die unlauteren Motive eines Mitgliedstaats genügen, um die EU außenpolitisch zu blockieren. Gerade in unvorhersehbaren Situationen ist rasche Entscheidungsfindung Voraussetzung für Handlungsfreiheit. Daher ist dem laufenden Diskussionsprozess hinsichtlich der Änderung des Einstimmigkeitsprinzips in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik zu Gunsten von Mehrheitsentscheidungen große Aufmerksamkeit zu widmen.

Dies würde das im Europäischen Vertrag (EUV) garantierte Recht Österreichs, mittels der sogenannten “Irischen Klausel”, sich militärischen Verpflichtungen zu entsagen, keinesfalls beeinträchtigen. Weitergehende Vorschläge wie z.B. der Bericht der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu institutionellen Reformen der EU[8] und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 zu Entwürfen des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge[9] sollten von Österreich, auch im Hinblick auf den Schutz vitaler nationaler Interessen in einem solchen Mechanismus, geprüft und weiterentwickelt werden.

Auch Österreich ist jedoch vor populistischen Motiven nicht gefeit, die die Handlungsfähigkeit der Union beeinträchtigen. Das Veto der österreichischen Regierung im Zusammenhang mit der Schengen-Erweiterung um Bulgarien und Rumänien ist ein Beispiel für die Schwächung unserer europapolitischen Glaubwürdigkeit aus leicht durchschaubaren innenpolitischen Motiven. Dies hat uns in den betroffenen Mitgliedstaaten viel Ansehen und damit Gestaltungsmöglichkeit wie auch Schaden für österreichische Wirtschaftsunternehmen gekostet und geht auch zu Lasten von besonders vulnerablen Personengruppen, u.a. den zahlreichen Pflegekräften und landwirtschaftlichen HelferInnen aus diesen Ländern einerseits und den österreichischen Pflegebedürftigen andererseits.

Diese Missachtung grundsätzlicher gemeinsamer EU-Interessen, bzw. vitaler Interessen anderer EU-Mitgliedstaaten, ist auch in anderen Politikbereichen wie Fiskal-, Klima-, Verkehr-, und Umweltpolitik festzustellen. In Zukunft muss Österreich im Einklang mit seinen Interessen alles daran setzen, weiterhin zum Kern der EU zu gehören.

4.4. UNO, Europarat und OSZE als Säulen des multilateralen Systems

Österreich hat als Sitzstaat der Vereinten Nationen und der OSZE eine besondere Verantwortung für die Stärkung dieser zentralen internationalen Organisationen des Multilateralismus und des Völkerrechts. Die Präsenz dieser Organisationen trägt zur Sicherheit Österreichs bei und ist daher in unserem wohlverstandenen neutralitäts-, außen- und sicherheitspolitischen Interesse. Eine aktive, engagierte und den Prinzipien der multilateralen Kooperation und dem Völkerrecht verpflichtete Standortpolitik ist daher für Österreich besonders wichtig. Mit Wien als Zentrum der OSZE hat Österreich zudem die Möglichkeit, eine besondere Rolle bei der Initiierung von neuen Impulsen der kooperativen Sicherheit und institutionellen Reform zu übernehmen.

Auch müssen die Handlungsfähigkeit und Problemlösungskapazität der Vereinten Nationen als einziges globales Forum für den Dialog gestärkt werden. Eine aktive Rolle Österreichs in der UNO, wie etwa durch die Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat und eine aktive Rolle bei der Diskussion über die längst überfällige Reform des Sicherheitsrats, sowie auch im Rahmen der EU-Koordination in den Vereinten Nationen und durch thematische Zusammenarbeit in regional- übergreifenden Koalitionen von Staaten, ist daher essenziell.

Es ist im genuinen Interesse eines Staats von der Größe Österreichs, durch seine Politik zur Stärkung der multilateralen Institutionen beizutragen, sei dies im Rahmen der EU oder als einzelner Mitgliedstaat. Das bedeutet auch, die Institutionen der internationalen Gerichtsbarkeit zu achten und zu stärken und ihren Urteilen zu Achtung und Durchsetzung ihrer Urteile beizutragen. In diesem Zusammenhang verurteilen wir auch den Ausstieg der türkis-blauen Bundesregierung Kurz aus den Verhandlungen zum globalen Pakt der Vereinten Nationen für sichere, geordnete und reguläre Migration. Österreich, das federführend an seiner Ausarbeitung beteiligt gewesen ist, muss dem Pakt ehestmöglich beitreten und aktiv an seiner Umsetzung mitwirken. Auch die österreichische Gegenstimme in der Generalversammlung der UNO bei der Nahostresolution über einen Waffenstillstand im Gazastreifen ist nicht nur Beispiel einer Schwächung unserer internationalen Stellung, sondern erfolgte auch zum Schaden der Sicherheit Israels, die uns eine besondere Verpflichtung ist.  

Ebenso bedeutend ist die OSZE, die sich zwar aktuell durch die russische Blockadepolitik in einer schweren Krise befindet, die als Bindeglied mit dem zentralasiatischen Raum aber weiterhin eine wichtige Rolle spielt. Die OSZE wird zudem einen Rahmen für die Ausarbeitung einer zukünftigen europäischen Sicherheitsarchitektur darstellen, wenn die Folgen der russischen Aggression überwunden werden sollen. Kooperative Formen der Sicherheitsgestaltung dienen vor allem der Konfliktprävention und sind als ein zentrales Instrumentarium zur Aufrechterhaltung von Stabilität zu sehen. Einen wesentlichen Beitrag wird die OSZE auch im Bereich der Rüstungskontrolle sowie der Verhinderung der Proliferation von Klein- und Leichtwaffen aus der Ukraine in andere europäische Staaten sowie in andere Krisengebiete übernehmen müssen. Es gilt den illegalen Waffenhandel effektiv zu unterbinden, damit vor allem politische und religiöse Extremisten in der EU nicht zur existentiellen Gefahr für die demokratische Ordnung und Freiheiten werden.

Österreich muss sich auch weiterhin in den Institutionen des Europarats engagieren, der u.a. für den Schutz und die Entwicklung der Menschenrechte, das Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention und die menschenrechtskonforme Harmonisierung zahlreicher Rechtsbereiche in seinen Mitgliedstaaten von essenzieller Bedeutung ist.

4.5. Auslandseinsätze (GSVP, VN, und NATO - Partnerschaft für den Frieden) 

Wenn Frieden und Völkerrecht verletzt werden und unsere sicherheitspolitischen Interessen betroffen sind, werden wir nach Maßgabe unserer Möglichkeiten und im Einklang mit unserer Verfassung weiterhin Beiträge zur Stabilisierung und der Lösung von Konflikten leisten.

Die Trägerorganisationen der österreichischen Auslandseinsätze sind die Vereinten Nationen, die EU/GSVP, die NATO-Partnerschaft für den Frieden und die OSZE. Schwerpunktregionen des österreichischen Engagements sind derzeit Südost- und Osteuropa, der Mittelmeerraum und der Nahe Osten sowie Afrika, die im Einklang mit den europäischen Partnern fortgeführt werden sollten.

Die multiplen Krisen im In- und Ausland mit direkten oder indirekten Sicherheitsauswirkungen auf Österreich haben an Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß deutlich zugenommen. Diese Entwicklungen sind Grenz- und Politiken-übergreifend und verlangen Lösungen, die von keinem Staat im Alleingang bewältigt werden können. Man denke an den Krieg in der Ukraine, die Störung der Lieferketten durch die Bedrohung der Schifffahrt im Roten Meer, oder an die erforderlichen gesamtstaatlichen Maßnahmen im Zuge der Bewältigung von Migrationsströmen oder einer erneuten globalen Pandemie.

Für die traditionelle Rolle Österreichs bei Auslandseinsätzen bedeutet dies - auch vor dem Hintergrund des steigenden Arbeitskräftemangels in  allen  Bereichen,  dass  eine interessengeleitete Priorisierung erfolgen muss. Der Fokus militärischer Beiträge zum internationalen Krisen- und Konfliktmanagement wird dabei auf qualitativ hochwertige Maßnahmen mit möglichst hoher funktionaler Bandbreite im Rahmen der verfügbaren Ressourcen und Kapazitäten gelegt.

Gestärkt werden kann Österreichs Rolle als verlässlicher Partner im Krisenmanagement, indem vermehrt auch zivile Expertinnen und Experten aus dem staatlichen und nicht-staatlichen Bereich in verschiedene internationale Missionen entsendet werden, insbesondere in der Konfliktprävention, Mediation, Friedenserhaltung und im Friedensaufbau. Unser Engagement für die Nutzung neuer Technologien zur Bewältigung von Sicherheitsherausforderungen müssen wir entsprechend unseren Standards fortsetzen und die diesbezügliche Expertise österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen fördern.

Auch Investitionen in die Stärkung der Resilienz von Partnern bedeuten mehr Stabilität für Österreich und die EU. Wir werden daher weiterhin einen Fokus auf Maßnahmen im Kapazitätsaufbau von Partnerstaaten als Beitrag zur Friedenserhaltung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit legen.

 5. Maßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung 

Mit der Rückkehr des Krieges nach Europa haben die klassische konventionelle Bedrohung und daraus resultierend militärische Verteidigungsaufgaben in allen europäischen Staaten signifikant an Bedeutung gewonnen. Verteidigung und der Schutz der Bevölkerung sind jedoch weit mehr als eine rein militärische Aufgabe. Daher muss die in Österreich im Verfassungsrang stehende Umfassende Landesverteidigung (ULV) als gesamtstaatliche Kernaufgabe und in enger Vernetzung mit Anstrengungen der EU wieder gestärkt werden. 

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden einzelne Maßnahmen zur Neuorganisation der Sicherheitsarchitektur angegangen. Eine hinreichende Politiken- übergreifende Strategie- und Handlungsfähigkeit Österreichs ist jedoch weiterhin nicht gegeben und muss von der nächsten Regierung nachgeholt werden, einschließlich der nicht abgeschlossenen Überarbeitung der Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS).

Die militärische Landesverteidigung hat sich an den militärischen Potenzialen im Umfeld Europas und Österreichs zu orientieren und ist in die GSVP der Europäischen Union einzubetten. Die militärische Landesverteidigung trägt zur militär-strategischen Stabilität in Europa bei und kann potenzielle Gegner von Angriffen abhalten und wenn erforderlich abwehren. Es wird eine Abhalte- und Verteidigungsstrategie verfolgt, die verhindert, dass feindliche Akteure ihre Ziele mit militärischen Mitteln oder anderen Formen gezielter Schädigung durchsetzen können. Dazu müssen entsprechende Streitkräfte bereitgehalten, zielführende Kooperationen eingegangen, bestehende Partnerschaften vertieft und die EU-Verteidigungskooperation im Einklang mit der Verfassung weiter unterstützt werden. 

Anzustreben wäre auch eine grundsätzliche Zustimmung des Parlaments bei der Ausgestaltung und Ausstattung der österreichischen Streitkräfte, angelehnt an das neue Schweizer Modell. Dort soll das Parlament in Zukunft in die strategischen Entscheide einbezogen werden. Die Volksvertretung muss enger in Entscheidungen eingebunden werden, auf welche Bedrohungen sich das Bundesheer vorbereiten soll und was benötigt wird, seinen Auftrag zu erfüllen. In Österreich müssten dabei naturgemäß die GSVP-Teilnahme mit einbezogen werden. Das ist erforderlich, um eine längerfristige Planungssicherheit unabhängig von Parteipolitik und Legislaturperioden zu erreichen, damit eine breitere Akzeptanz für diese sensiblen und finanzintensiven Entscheidungen gefunden werden kann.

6. Abwehr weiterer sicherheitspolitischer Bedrohungen - Neue Sicherheitspolitische Domänen

6.1. Cyber-Bedrohungen

Alle sicherheitsrelevanten Politikbereiche werden mittlerweile mittels hybrider Mittel beeinflusst. Wirtschaft und Gesellschaft sind von digitalen Systemen abhängig - Cyber-Bedrohungen im hybriden Kontext stellen daher eine vitale Bedrohung dar. Kritische Infrastrukturen wie etwa Energienetze oder die Wasserversorgung werden zunehmend digital gesteuert, was eine erhöhte Verwundbarkeit durch Cyberangriffe mit sich bringt. Feindliche staatliche und nichtstaatliche Akteure können diese Schwachstellen auch in Friedenszeiten als Teil hybrider Konfliktaustragung nutzen, in der jüngsten Vergangenheit ist das in steigendem Ausmaß geschehen (z.B. Cyber-Angriffe auf BMEIA und EU-Parlament). Die geopolitische Spannungslage erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Cyber-Bedrohungen und auch die politische, Wirtschafts-, Technologie- und Wissenschaftsspionage weiter zunehmen.

Der grenzüberschreitende Charakter des Cyber-Raums erfordert zwingend die Zusammenarbeit aller Staaten und Staatengruppen guten Willens mit dem Ziel gemeinsamer Regularien. Große Unstimmigkeiten entlang geopolitischer Linien gefährden dieses Ziel. In nächster Zeit ist somit nicht mit einem internationalen Konsens zur Stärkung von Cyber-Normen zu rechnen. Umso mehr muss die vertiefte Kooperation auf EU-Ebene mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten und die nationale Widerstandsfähigkeit Österreichs im Cyber-Raum gestärkt werden.

6.2. Bedeutung des Weltraums

Parallel zum Cyberraum steigt auch die Bedeutung des Weltraums. Österreich hat sich schon im letzten Jahrhundert besonders um die friedliche Nutzung des Weltraums und das diesbezügliche völkerrechtliche Regelwerk im Rahmen der UNO bemüht. Österreich ist im Rahmen der Vereinten Nationen gefordert, sich für die Einhaltung der den Weltraum betreffenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und für eine umfassende Rüstungskontrolle für den Weltraum einzusetzen. Das jüngste Veto Russlands (bei Enthaltung Chinas) gegen eine Sicherheitsratsresolution, die das bestehende Stationierungsverbot von Massenvernichtungswaffen im Weltraum bekräftigt hätte, gibt Anlass zu großer Besorgnis.

Moderne Gesellschaften sind in nahezu allen Lebensbereichen auf die uneingeschränkte und sichere Nutzung weltraumbasierter Technologie angewiesen. Dies gilt beispielsweise für die Steuerung von Verkehrssystemen und Finanztransaktionen, globale Navigationssysteme und Mobilfunknetze oder auch für die Stromversorgung. Der Ausfall von zentraler, im Weltraum installierter Infrastruktur, allenfalls durch gezielte Angriffe auf diese, hätte massive Auswirkungen auf das Funktionieren unserer Gesellschaften und könnten im Extremfall system- bzw. souveränitätsgefährdende Ausmaße annehmen.

Die Einsatzfähigkeit von Streitkräften ist im 21. Jahrhundert massiv von der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der drei primären Space-Services – Satelliten-Navigation, Satelliten-Kommunikation und satellitenbasierte Erdbeobachtung – abhängig. Der Weltraum entwickelt sich vor diesem Hintergrund auch vermehrt zu einem Raum der globalen militärischen Konfliktaustragung, es findet eine massive Militarisierung durch die Großmächte statt.

Eine Beteiligung von österreichischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen an relevanten europäischen Weltrauminfrastrukturen inkl. Sicherheits- und Verteidigungsbereich ist daher anzustreben. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zum Schutz europäischer und nationaler kritischer Infrastrukturen, zum Katastrophenschutz und zur Aufrechterhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit in Krisen geleistet werden, und auch auf nationaler Ebene sollen Forschung, Entwicklung und Innovation vorangetrieben werden.

6.3. Terrorismus und neue Formen des gewaltbereiten Extremismus

Der Kampf gegen Extremismus im Sinne aller verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Ideologien und politisch motivierter Kriminalität muss entschieden geführt werden. Dieser basiert neben nationalen Anstrengungen vor allem auf der Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Rahmen. Die Zonen zwischen der inneren und äußeren Sicherheit verschwimmen gerade, wenn es um die Abwehr von Gefahren ausgehend von Organisationen des transnationalen Terrorismus und ihren Sympathisanten geht. Hier handelt es sich vor allem um eine polizeiliche und nachrichtendienstliche, weniger um eine militärische Aufgabe. Sowohl polizeiliche als auch nachrichtendienstliche Befugnisse müssen ein robustes Vorgehen gegen Terrorismus und Extremismus im grund- und verfassungsrechtlichen Rahmen ermöglichen; selbiges muss für den Bereich der stärker werdenden transnationalen Organisierten Kriminalität (TOK) gewährleistet sein.

Regionale Faktoren haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit in Österreich. Gerade im Zusammenhang der jüngsten Gewalteskalation im Nahen Osten ist in den nächsten Jahren mit einer erhöhten Gefährdungslage zu rechnen. Um den Schutz der Bevölkerung sowie das Funktionieren der demokratischen Einrichtungen bestmöglich zu garantieren, müssen neben der Optimierung der Tätigkeit nationaler Behörden vor allem Mechanismen europäischer und internationaler Institutionen zum Tragen kommen. Diesbezüglich ist ein abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Bundesministerien auf der EU-Ebene sowie im UNO- und OSZE-Kontext unerlässlich.

6.4. Klima, Sicherheit und Energie

Der Klimawandel ist eines der größten Sicherheitsrisiken unserer Zeit. Die sich abzeichnende Klimakatastrophe hat drastische Auswirkungen auf Mensch, Natur, Gesellschaft, Wirtschaft und daher auch auf die Sicherheitspolitik. Massive Veränderungen der Umweltbedingungen beeinflussen bereits heute die Lebensbedingungen von Millionen Menschen und wirken als Konflikttreiber und Bedrohungsmultiplikator. Durch den Klimawandel entstehende Ressourcenknappheit in Verbindung mit der demographischen Entwicklung führt vor allem in fragilen Regionen zu sozialen Verwerfungen, zu einem Teufelskreis aus Armut, Unterdrückung und Gewalt, erodierender Staatlichkeit und letztlich auch zu weiteren massiven Migrationsbewegungen. Klimapolitik ist daher weit mehr als „nur“ Umweltschutz und eben gleichsam auch Energie-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik.  Die Energie-Wende ist eine Chance für den Aufbau neuer, positiver Interdependenzen und für die Pflege besonders guter nachbarlicher Beziehungen (Stichwort: grenzübergreifende smart grids). Auch im Nord-Süd-Kontext bietet die Energie-Wende neue Chancen für Österreich und Europa. Österreich muss daher aus globaler Verantwortung und im Interesse seiner Sicherheit eine heimische Energiewende herbeiführen, und gleichzeitig die globalen Bemühungen um ein Absenken der Treibhausgase wie auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel massiv unterstützen. Ambitionierte und mutige Maßnahmen für eine gute und klimafreundliche Zukunft können die Resilienz Österreichs inklusive der österreichischen Energie- und Mobilitätssysteme verbessern und von fossiler Energie und geopolitischen Konflikten unabhängiger machen. Dazu gehört auch der raschestmögliche Ausstieg aus russischen Gasimporten. Dies muss jedoch in einer umfassend angelegten, sozial verträglichen politischen Gesamtkonzeption verfolgt werden.

6.5. Antidemokratische Narrative und Desinformation

Antidemokratische Kräfte im Inland, in der EU und weltweit haben ein Interesse daran, die Demokratie und ihre auf Ausgleich und Argumentation bedachten Mittel wie den Parlamentarismus, sowie lokale, nationale und supranationale Formen der Bürgerbeteiligung zu desavouieren, um eigene, häufig intransparente Interessen effektiver durchzusetzen. Dieser Angriff auf die Demokratie wurde im letzten Jahrzehnt verstärkt geführt. Dabei haben antidemokratische Akteure nicht immer deckungsgleiche Motive. Während z.B. China im Sinne einer Systemkonkurrenz den Vorteil der Einparteienherrschaft propagiert, geht es anderen um die Absicherung ihrer wirtschaftlichen Interessen - ein Ausfluss der Oligarchisierung durch die zunehmende Ungleichheit in unserer Gesellschaft - während Dritte wie z.B. Russland aktiv daran arbeiten, demokratischen Diskurs zu verunmöglichen, um die Widerstandskraft unserer Demokratien zu schwächen. Alle diese Akteure nutzen intensiv die Möglichkeiten, die Social Media in dieser Hinsicht bieten. Diese sind mittlerweile selbst Teil der hybriden Kriegsführung geworden.

Organisierte Desinformationskampagnen sind eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere nationale Sicherheit und müssen als solche durch einen europaweiten, gesamtstaatlichen und gesellschaftlichen Ansatz bekämpft werden. Dazu gehören eine gesamtstaatliche und europäische Feststellung von Umfang und Dimension von Desinformationsaktivitäten, nach Möglichkeit Zuordnung, Abwehr und Reaktion. Die im Bericht des Sonderausschusses des EU-Parlaments[10] geforderten Maßnahmen sollten von der Kommission und den Mitgliedstaaten rasch umgesetzt werden.

6.6. Emergente disruptive Technologien (EDTs)

Die sich beschleunigte Technisierung aller Lebensbereiche schreitet unvermindert fort und stellt politische und wirtschaftliche Entscheidungsträger vor neue Herausforderungen. Beispiele für EDTs sind etwa Künstliche Intelligenz (KI), Quanten-Technologien, Neurowissenschaften und Human Enhancements, Biotechnologie sowie fortgeschrittene Materialwissenschaften. In diesen Bereichen gibt es bereits eine enorme Rivalität der Großmächte: USA und China wetteifern um technologische Überlegenheit, was sich etwa durch US-Sanktionen gegen KI-Chips bemerkbar macht.

Der technologische Fortschritt schafft Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Österreich sollte sich im Interesse des Gemeinwohls aktiv an der Entwicklung neuer Technologien beteiligen und gleichzeitig die Resilienz sowie technologische und digitale Souveränität im europäischen Rahmen forcieren. Auch das transformative und disruptive Potenzial neuer Technologien muss ständig beobachtet und analysiert werden, um europaweit gesamtstaatliche und -gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit und einerseits Abwehrmöglichkeiten gegenüber missbräuchlicher Verwendung zu forcieren, andererseits, um die positiven Anwendungsfelder dieser Technologien aktiv für sich nutzen und mitgestalten zu können. Österreich und die EU sollten sich für die Schaffung völkerrechtlicher Rahmenbedingungen für EDT einsetzen, vor allem dort, wo diese militärische Anwendungen haben, sowie den Aufbau eines Rüstungskontrollregimes fordern.

7. Gesamtstaatliches Risikobild

Die vom BMLV in den letzten Jahren äußerst professionell erstellten Risikobilder und deren zugrunde liegenden Szenarien sollten als Ausgangspunkt für eine gesamtstaatliche Auseinandersetzung mit den neuen Herausforderungen dienen. Zu erinnern ist hier an das Thema Pandemie, das vom BMLV schon weit vor COVID-19 als erhebliches Risiko beschrieben wurde, wobei die diesbezüglichen Strukturen im Gesundheitsministerium unter Schwarz-Blau jedoch mutwillig zerschlagen wurden. Dieses Beispiel könnte zur Illustration einer von manchen Expert*innen derzeit wahrgenommenen gesamtstaatlichen Strategieunfähigkeit dienen, der entschieden entgegenzutreten ist.

In die Erstellung eines solchen gesamthaften politisch-strategischen Risikobildes und die daraus abzuleitenden Handlungsstrategien sollten alle Bundesministerien, besonders aber das BKA in einer koordinierenden Funktion, das BMLV, das BMI und dass BMEIA mit ihrer Expertise, einschließlich nachrichtendienstlicher Informationen eingebunden werden.

Gleichzeitig muss das Parlament und auch die wissenschaftliche Community in den Diskurs über diese Themen verstärkt einbezogen werden. So ist die jährliche Erstellung des Außenpolitischen Berichts durch das BMEIA an das Parlament zwar ein Instrument im Sinne der Rechenschaftspflicht demokratischer Außenpolitik, wichtiger wäre jedoch ein strukturierter Dialog mit dem Parlament und unter Beiziehung der Wissenschaft über die Einschätzung der strategischen Risiken, die für wahrscheinlich gehaltenen Zukunftsszenarien und v.a. die daraus abzuleitenden politischen Handlungsoptionen. Das Ziel ist, von einem reinen Berichtswesen hin zu einem strategischen Planungsdiskurs zu finden. Wir schlagen daher vor, dem Parlament jährlich eine solche sicherheitsstrategische Planung vorzulegen und dies zum Anlass zu nehmen, eine parlamentarische Debatte und darüber hinausgehend eine gesellschaftlichen Diskussion - unter Einbindung der interessierten Zivilgesellschaft - über dessen Inhalte zu organisieren.

8. Innerstaatliche Organisationsreform

Die Qualität der staatlichen Verwaltung ist Grundvoraussetzung zur Bewältigung der hier bloß beispielhaft dargestellten Herausforderungen. Das neoliberale Paradigma vom schlanken Staat und die systematisch betriebene Politisierung der Verwaltung und die parteipolitisch motivierte Aufblähung der Ministerkabinette haben diese Qualität in den letzten Jahrzehnten untergraben. Auch ohne diese Entwicklungen bedürfte es einer grundsätzlichen Überprüfung der innerstaatlichen Zuständigkeiten und Aufgabenprofile im Bereich der Bundesverwaltung um sich gegenüber neuer Herausforderungen in den oben beschriebenen Themenfeldern zu wappnen, konstruktive politische Antworten darauf zu finden und diese im nationalen, europäischen und internationalen Kontext umzusetzen. Dazu wollen wir eine eigene Arbeitsgruppe von erfahrenen BeamtInnen und ExpertInnen bilden, die erste Vorschläge ausarbeitet und auch organisatorische Vorschläge formuliert als Forderungen an die nächste Bundesregierung für den Bereich Außen- Europa, und Sicherheitspolitik. Im Sinne eines best-Practice-Ansatzes sollte auch auf die Erfahrungen anderer EU-MS zurückgegriffen werden. Insbesondere geht es hier um eine Aufstockung des diplomatischen Dienstes und geförderte Secondments an den EEAS sowie an internationale Organisationen. Eine gezielte Förderung, Stärkung und Konsolidierung der österreichischen außen- und sicherheitspolitischen Thinktanks und Forschungseinrichtungen muss zum Ziel haben, die Beratung der Abgeordneten des NR und BR wie auch der Mitglieder der Bundesregierung in für Österreich wichtigen Fragen der nationalen Sicherheit unabhängig sicherzustellen.

Weiters ist in diesem Zusammenhang eine legistisch, organisatorisch, dienst- und besoldungsrechtlich, personell, technologisch und kulturelle Modernisierung der Nachrichtendienste erforderlich; dies inkludiert den demokratiepolitisch wichtigen Aspekt der gesamtstaatlichen Steuerung sowie der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste.

In allen angesprochenen Politikbereichen ist vermehrt anzustreben, Synergien durch die Zusammenarbeit mit anderen EU-MS oder EU-Institutionen zu erzielen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass auch das erhebliche Potential der in der Außen-, Friedens-, Sicherheits- und Europapolitik engagierten österreichischen Zivilgesellschaft für Analyse und Implementierung der Ziele dieser Politiken durch einen regelmäßigen Austausch mit den relevanten Bundesministerien und dem Parlament gehoben wird.

[1] https://www.spoe.at/wp-content/uploads/2023/09/Parteiprogramm2018.pdf

[2]  https://www.vidc.org/fileadmin/magda/fem._aussenpolitik/policybrief_24_01_fin.pdf

[3] https://seri.stanford.edu/

[4] https://www.sipri.org/media/press-release/2024/global-military-spending-surges-amid-war-rising-tensions-and-insecurity 

[5] Vgl. zB System Starlink im Eigentum von Elon Musk und seine Bedeutung für die ukrainische Verteidigung

[6] Wie zB Wahlkampfunterstützung des autokratisch regierenden, später wegen Korruption verurteilten und aus Nordmazedonien nach Ungarn geflohenen Ex-PM N. Gruevski durch ehem. BK Kurz

[7] Bern, 31. Januar 2024 Verteidigungsfähigkeit und Kooperation Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3000 SiK-S vom 12. Januar 2023 und des Postulats 23.3131 Dittli vom 14. März 2023 : “Als neutraler Staat hat die Schweiz den Anspruch, sich selbständig zu verteidigen. Das ist aber je nach Lage und Gegner nicht mit Aussicht auf Erfolg möglich. Es liegt deshalb im Interesse der Schweiz, für einen solchen Fall die Option vorzubereiten, sich gemeinsam mit anderen Staaten verteidigen zu können; im Falle eines Angriffs auf die Schweiz fänden die Neutralitätspflichten keine Anwendung. Die Aussicht auf eine solche Kooperation im Notfall ist indessen keine Alternative zur dringend nötigen Verstärkung der eigenen Verteidigungsfähigkeit, sondern eine notwendige Ergänzung. “

[8]  https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2627316/386102116ff34689169fb8df7ef63ec5/230919-deu-frabericht-data.pdf

[9] “bekräftigt seine Forderung, dass Beschlüsse über Sanktionen, Zwischenschritte im Erweiterungsprozess und andere außenpolitische Entscheidungen im Wege des BQM gefasst werden; betont, dass die Vorschläge eine Ausnahme von diesem Grundsatz für Beschlüsse zur Genehmigung militärischer Missionen oder Operationen mit Exekutivmandat vorsehen;”https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0427_DE.html

[10] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0219_EN.html